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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN WEBSHOP (B2C)

Artikel 1 – Definitionen

  1. Waschtopper wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Der Vertragspartner des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
  4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.


Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.


Artikel 3 – Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. In einigen Fällen wird für Reservierungen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Reservierungsnachweis und die Vorauszahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Einziehung vornehmen. Die mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Wenn der Käufer die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer verweigert, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.


Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

  1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger weiterer staatlicher Abgaben.


Artikel 5 – Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der gesamten Bestellung beim Verbraucher.
  2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach Ihren Spezifikationen individuell angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben.
  3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung des Käufers zur Verfügung zu stellen.
  4. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – sofern zumutbar – in der Original-Versandverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurück.


Artikel 6 – Änderung der Vereinbarung

  1. Stellt sich bei der Vertragsabwicklung heraus, dass es für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Vereinbaren die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber schnellstmöglich informieren.
  3. Sofern die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich informieren.
  4. Sofern die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Vertragsänderung oder -ergänzung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.


Artikel 7 – Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Sobald die Kaufsache beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.


Artikel 8 – Recherche und Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb der kürzestmöglichen Frist zu untersuchen oder prüfen zu lassen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob die gelieferten Waren in Qualität und Menge den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder zumindest in Qualität und Menge den Anforderungen genügen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.
  2. Reklamationen über Schäden, Mängel oder Verlust der gelieferten Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Reklamation innerhalb der gesetzten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern oder erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu senden.
  4. Kleinere und/oder Standardabweichungen in der Branche sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
  5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
  6. Nach erfolgter Bearbeitung der Ware durch den Käufer werden Reklamationen nicht mehr anerkannt.


Artikel 9 – Muster und Modelle

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es lediglich als Hinweis dient, ohne dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen muss. Etwas anderes gilt, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Liefergegenstand diesem entspricht.
  2. Auch bei Verträgen über Grundstücke wird vermutet, dass die Angabe der Fläche oder sonstiger Maße und Angaben lediglich als Hinweis zu verstehen sind, ohne dass der Liefergegenstand diesem entsprechen muss.


Artikel 10 – Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Shop/Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment entgegenzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder gibt er fahrlässig Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer für die Vertragserfüllung Informationen des Käufers, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  6. Die vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist Richtwert. Dies ist niemals eine Frist. Bei Fristüberschreitung muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.


Artikel 11 – Höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Betriebsstörungen des Verkäufers Geschäft.
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferanten, auf die der Verkäufer zur Vertragserfüllung angewiesen ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
  4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Eine Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.


Artikel 12 – Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Abschnitt 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.


Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandene Ware sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. In diesem Fall liegt ein Gläubigerverzug vor. In diesem Fall kann sich der Verkäufer nicht auf eine verspätete Lieferung berufen.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und diese gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Ist die Ware noch nicht geliefert, wurde aber die vereinbarte Anzahlung bzw. der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß gezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. In diesem Fall wird die Ware erst geliefert, wenn der Käufer den Betrag vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
  6. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verbindlichkeiten des Käufers sofort fällig.


Artikel 14 – Haftung

  1. Die Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der von der/den im jeweiligen Fall abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.


Artikel 15 – Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei begründeter Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und ggf. zu ersetzen.


Artikel 16 – Garantien

  1. Soweit Garantien im Vertrag enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, einwandfrei funktioniert und für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer.
  2. Die beabsichtigte Garantie dient dazu, eine solche Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer zu erreichen, dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer in Bezug auf eine Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Die Regelungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer von der Rechtsverletzung Kenntnis hatte oder durch eine Untersuchung hätte erlangen können.
  3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen oder Änderungsversuche vorgenommen oder die Kaufsache für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt waren.
  4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, beschränkt sich die Garantie auf die Garantie dieses Herstellers.

Artikel 17 – Geistiges Eigentum 

  1. nl behält sich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungs- und Modellrecht usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, maßstabsgetreuen Modellen usw. vor, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
  2. Der Kunde darf diese geistigen Eigentumsrechte ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Waschtopper nicht kopieren (oder kopieren lassen, Dritten zeigen und/oder zur Verfügung stellen oder auf andere Weise nutzen).

 

Artikel 18 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. nl ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringfügiger Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Wesentliche inhaltliche Änderungen wird Waschtopper so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprechen.
  4. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag bei einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.


Artikel 19 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  2. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Parteien liegt beim niederländischen Gericht in dem Bezirk, in dem sich Waschtopper befindet, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit: 26. März 2023